Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)

 

Das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Geoinformation hat durch Abgleich von Luftbilderzeugnissen  mit der amtlichen Liegenschaftskarte folgende Bestandsdaten  geändert:

Betroffene Flurstücke in der

 

Gemarkung Ranspach (6977):

1/2, 1/4, 2/1, 3/5, 5/1, 7/1, 9/2, 10/1, 24/2, 25/1, 32/2, 43, 45, 46/14, 47/5, 55/2, 55/6, 55/7, 57/3, 66/4, 67/1, 68/10, 68/18, 68/30, 68/42, 68/6, 70/6, 80, 84/10, 84/13, 84/5, 86, 93/1, 98, 12/16, 112/23, 112/4, 131/11, 131/3, 131/4, 131/6, 131/8, 132/1, 132/3, 137/2, 189/3, 205/4, 234, 321, 421/2, 422, 426/1, 427/1, 475/1, 475/5, 500/4, 501/2, 701/2, 847, 848/3, 849/2, 854

 

 

Art der Änderung          

Veränderung von Gebäudedaten

 

Betroffene Flurstücke in der

 

Gemarkung Langenbach (7027):

19/3, 30/1, 30/3, 38/2, 43/1, 45/8, 45/9, 54/1, 57/2, 61/2, 63/4, 69, 70, 70/b, 71, 75/2, 88/3, 89/b, 104/3, 108/4, 111/2, 121/3, 131/a, 135/3, 143/3, 175/5, 178/3, 197/2, 198/a, 615/16, 728, 747/7, 831/13, 831/19, 1009/2, 1421/3

 

 

Art der Änderung          

Veränderung von Gebäudedaten

 

Das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Geoinformation ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG1 für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Allen Betroffenen wird die Änderung des Liegenschafts­katasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus

§ 14 Abs. 7 SächsVermKatG.

 

Nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) aktualisieren die unteren Vermessungsbehörden regelmäßig die Bestandsdaten nach § 10 Abs. 2 Nummer 2.

 

Diese  Änderungen  haben keine rechtlichen Auswirkungen auf den örtlichen Grenzverlauf,  den Bestand des  Flurstückes im Liegenschaftskataster und den rechtlichen Zustand des Grundstückes im Grundbuch.

 

Alle Änderungen von Bestandsdaten, welche Auswirkungen auf das Grundbuch haben, werden automatisch dem zuständigen Grundbuchamt übergeben.

 

Die Fort­führungsunterlagen über die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters liegen

ab dem 08.04.2024 bis zum 08.05.2024

im Landratsamt Vogtlandkreis

in der Geschäftsstelle des Amtes für Kataster und Geoinformation,

Postplatz 5, 08523 Plauen

 Montag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung

Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
 

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung (Telefon: 03741 300-2460 oder Mail: gebietstopographie@vogtlandkreis.de). Sie haben dort auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen einzusehen.

 

 

Plauen, den

 

Thomas Hennig

Landrat

 

 

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG)  vom 29.Januar 2008  (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.April 2019 (SächsGVBl. S.245)