Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 4 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Plauen und am Amtsgericht Auerbach als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Stadtrat bestätigt die Kandidaten, die als Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Anforderungen/Voraussetzungen:
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Hinderungs-/Albehnungsgründe:
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Veröffentlichungen
Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sind bis zum 12.06.2023 möglich.
Kontakt:
Stadt Pausa-Mühltroff
Hauptamt
Frau Kerstin Winkler
k.winkler@stadt-pausa-muehltroff.de
Zimmer 18A, 1. OG
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