Wichtiger Hinweis an alle Haus- und Grundstückseigentümer: Pflicht zur Straßenreinigung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ein gepflegtes Stadtbild in Pausa-Mühltroff sowie die Sicherheit auf unseren Wegen liegen uns allen am Herzen. Um dies zu gewährleisten, möchten wir heute an die geltenden Pflichten zur Straßenreinigung erinnern.
Gemäß der „Satzung der Stadt Pausa-Mühltroff über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Räum- und Streupflicht (Straßenreinigungssatzung)“ vom 01.04.2005 sind alle Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen grenzen, zur regelmäßigen Reinigung verpflichtet.
Was genau gehört zu Ihren Aufgaben?
Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus – in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin anliegt.
Die oben genannten Flächen sind wöchentlich am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen, soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Reinigen notwendig machen (§ 7 Straßenreinigungssatzung).
Warum ist das wichtig?
Die Sauberkeit unserer Stadt ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Vernachlässigte Gehwege oder blockierte Abflüsse können zu Unfällen führen, für die im Ernstfall der Anlieger haftbar gemacht werden kann. Zudem trägt eine saubere Rinne maßgeblich zum Werterhalt unserer Infrastruktur bei.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die dieser Pflicht bereits vorbildlich nachkommen und so zu einem schönen und sicheren Pausa-Mühltroff beitragen!
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