BEKANNTMACHUNG
über die Veröffentlichung des Entwurfs der Außenbereichssatzung „Landesgrenze“, Ortsteil Ebersgrün gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Pausa-Mühltroff hat seiner Sitzung vom 30.01.2025 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Landesgrenze“, Ortsteil Ebersgrün in der Fassung vom 27.11.2024, bestehend aus Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung zum Satzungsentwurf gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Landesgrenze“, Ortsteil Ebersgrün in der Fassung vom 27.11.2024 mit Begründung wird im Zeitraum
vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025
auf der Internetseite der Stadt Pausa-Mühltroff https://www.stadt-pausamuehltroff.de/blog/tag/amtliche-bekanntmachungen/ und im Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite veröffentlicht und kann dort von Jedermann eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im vorgenannten Zeitraum eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im Bauamt der Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff, während der folgenden Dienststunden:
Montag 7:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 7:00 – 12:00 und 12:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 7:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 7:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr
Freitag 7:00 – 12:15 Uhr
sowie zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an bauamt@stadt-pausa-muehltroff.de und/oder info@nh-projekt.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während der Sprechzeiten des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff, Bauamt, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können. Die Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 13 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren, abgesehen wird.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.
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