Hinweise zu digitalen Passfotos für Personaldokumente

Seit kurzer Zeit können biometrische Lichtbilder bei der Beantragung von Personaldokumenten direkt bei uns im Einwohnermeldeamt erstellt werden.
Die Gebühr beträgt 6,- Euro pro Lichtbild und wird gleichzeitig mit der Gebühr für das beantragte Dokument beglichen.

Ein im Einwohnermeldeamt erstelltes Lichtbild dient ausschließlich zur Beantragung von Personaldokumenten und kann nicht ausgehändigt werden.

 

Entsprechend einer Gesetzesänderung dürfen seit 1. Mai nur noch digitale Lichtbilder für neue Ausweisdokumente benutzt werden. Sie müssen entweder von einem entsprechend zertifizierten Fotografen oder in der Behörde selbst erstellt werden.

Wer ein Foto von einem zertifizierten Fotografen nutzen möchte, muss dies digital per abrufbarem QR-Code mitbringen. Einige Fotostudios und Drogeriemärkte bieten inzwischen digitale Varianten an, die den offiziellen Vorgaben entsprechen.

Entsprechend der gesetzlichen Übergangsfrist dürfen seit 01.08.2025 keine ausgedruckten oder papiergebundenen Lichtbilder mehr verwendet werden.

 

Lichtbilder auf Papier sind ab dem 01.08.2025 nicht mehr gestattet. Selbst erstellte Bilder per Smartphone oder App sind nicht zulässig.

 

Wir müssen darauf hinweisen, dass laut der Bundesdruckerei eine Lichtbilderstellung für Kinder unter 1,20 Meter nicht garantiert werden kann. Daher bitten wir Sie, die Möglichkeit eines externen Fotodienstleisters zu nutzen.

 

Bitte bringen Sie zur Neubeantragung eines Personaldokumentes, Ihren bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass und Ihre Geburtsurkunde oder Eheurkunde sowie den Nachweis zu Ihrer aktuellen Namensführung (Eheurkunde, Namensänderung) mit, soweit es eine Änderung zu der Geburtsurkunde gibt. Außerdem ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen.

 

Bei Beantragung eines Personaldokumentes für minderjährige Kinder bringen Sie Ihren Personalausweis, ggf. das alte Personaldokument Ihres Kindes, die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. ein digitales Lichtbild mit. Das Kind muss zur Beantragung mitkommen. Wenn nicht beide Elternteile mitkommen können, so benötigen Sie eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils zur Dokumentenausstellung für Kinder. Bei Erstbeantragung benötigen wir außerdem den Nachweis über das Sorgerecht.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 037432/603-13 oder
per E-Mail unter
einwohnermeldeamt@stadt-pausa-muehltroff.de zur Verfügung.