Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Solarpark Pausa" mit integriertem Vorhaben- und Erschließungssplan

Der Stadtrat der Stadt Pausa-Mühltroff hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Pausa" mit integriertem Vorhabens- und Erschließungsplan beschlossen.

 

Für das Gebiet der Stadt Pausa-Mühltroff soll für die Flurstücken 1834/5, 1834/6 und 1216 der Gemarkung Pausa und 775/2 der Gemarkung Ebersgrün zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage gemäß § 2 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Pausa" aufgestellt werden.

 

Die Darstellung und Abgrenzung des vorgesehenen Geltungsbereiches ist dem Lageplan zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren.

 

In Vorbereitung der weiteren Planungen soll die Bevölkerung über die Ziele und den Zweck der Planung und des damit verbundenen Bauleitplanverfahrens im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB informiert werden.

Diese Beteiligung erfolgt in Form der Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Zeitraum von

 

Montag, dem 11.08.2025 bis einschließlich Montag, den 15.09.2025

 

und auf der Internetseite der Stadt Pausa-Mühltroff unter www.stadt-pausa-muehltroff.de Infos/Amtliche Bekanntmachungen.

 

Die Vorentwurfsunterlagen liegen in den Räumen des Bauamtes der Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff während der Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus:

 

montags          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

dienstags        09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

mittwochs       09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

donnerstags    09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

freitags            09:00 – 12:00 Uhr

 

Während dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf auf elektronischem Wege an bauamt@stadt-pausa-muehltroff.de oder info@pb-schubert.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.