Informationen zum Führerscheinumtausch

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, die die entsprechende EU-Richtlinien (EU) 2015/653 und 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Deutschland umsetzt.

 

Alle Informationen zu den meist gestellten Fragen:

 

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Was benötigen Sie für den Führerscheinumtausch?

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Was ist sonst noch wichtig?

 

 

Erfahren Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Vogtlandkreis