Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid

Information zur Grundsteuer ab 2025

 

Sie haben noch keinen Grundsteuerbescheid bekommen?

 

In der Anfangszeit der digitalen Übertragung der Grundsteuerveranlagungen für das Grundsteuerjahr 2025 via Elster vom Finanzamt zur Stadt Pausa-Mühltroff gab es leider Übertragungsfehler, so dass der Stadt diese Daten nicht vorliegen und die entsprechenden Grundsteuerbescheide nicht erstellt werden können.

Aus technischen Gründen kann das Finanzamt bereits gesendete Daten auch nicht noch einmal an die zuständige Kommune senden.

Daher sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.

 

Wenn Sie vom Finanzamt Plauen bereits einen:

-        Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 (Messbescheid)

und einen

-       Bescheid über den Grundsteuerwert, Hauptfeststellung auf den 1.1.2022,

 

aber von der Stadt Pausa-Mühltroff noch keinen Grundsteuerbescheid bekommen haben, liegt es eventuell daran, dass der Stadt Pausa-Mühltroff Ihre Grundsteuerdaten in elektronischer Form nicht vorliegen.

Wenn Sie noch keinen Grundsteuerbescheid bekommen haben, möchten wir Sie bitten, dass Sie mit beiden Bescheiden in das Rathaus Pausa kommen.

 

Auf Grundlage der Ihnen vom Finanzamt Plauen zugesendeten Bescheide kann das Amt für Steuern und Liegenschaften der Stadt Pausa-Mühltroff den Grundsteuerbescheid für Ihre Liegenschaft erstellen.

 

Eine Zusendung per E-Mail an: t.weigelt@stadt-pausa-muehltroff.de ist ebenfalls möglich.

Bitte scannen sie dafür alle Teile der Ihnen vorliegenden Bescheide ein.

Oder Sie senden eine Kopie der Bescheide an die:

Stadt Pausa-Mühltroff

Kämmerei/Liegenschaften

z.Hd. Herrn Weigelt

Neumarkt 1

07952 Pausa-Mühltroff

 

Je eher der Bescheid erstellt wird, umso geringer ist der Betrag, der in einer Summe zur dann ersten Fälligkeit gezahlt werden muss.

 

Bei weiteren Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte persönlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an

Herrn Weigelt

Tel. 037432/603-20

E-Mail: t.weigelt@stadt-pausa-muehltroff.de .

 

Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid.

 

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Die Stadt Pausa-Mühltroff informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren.
Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.
Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle [nach dem 1. Januar 2025] ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.