Der Stadtrat der Stadt Pausa-Mühltroff hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 mit Beschluss-Nr. 98-StR/2026/18 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Pausa“ mit integriertem Vorhabens- und Erschließungsplan in der Fassung vom 22.05.2026, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C-1) inklusive Umweltbericht (Teil C-2) einschließlich der Änderung des räumlichen Geltungsbereiches gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 15-StR/2024/46 vom 20.06.2024 gebilligt und den Entwurf zur Veröffentlichung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nunmehr die Flurstücke 1834/5, 1834/6 (teilw.) und 1216 der Gemarkung Pausa sowie 775/2 der Gemarkung Ebersgrün (siehe Anlage 1).
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Pausa“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 22.05.2026 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Pausa-Mühltroff wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
Montag, dem 13.07.2026 bis einschließlich Montag, den 17.08.2026
auf der Internetseite der Stadt Pausa-Mühltroff unter www.stadt-pausa-muehltroff.de/blog/tag/amtliche-bekanntmachungen/ und im zentralen Landesportal Sachsen Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in den Räumen des Bauamtes in der Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff während der Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus:
montags 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
dienstags 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
freitags 09:00 – 12:00 Uhr
Während dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Pausa“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an info@pb-schubert.de , bauamt@stadt-pausa-muehltroff.de oder über das zentrale Landesportal Sachsen Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Solarpark Pausa“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Diese Internetseite verwendet Cookies für die Analyse und Statistik. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung zu.
Für weiter Informationen lesen Sie bitte unsere Datenschutzhinweise.